Kompensationsmaßnahmen

Die UWG beantragte im Gemeinderat, dass die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen im Bebauungsplan zum
Gewerbegebiet Neu Sankt Jürgen möglichst direkt vor Ort erfolgen sollen. Wo dies nicht möglich ist, sollen die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf jeden Fall auf Worpsweder Gemeindegebiet bzw. in benachbarten naturräumlichen Zusammenhängen erfolgen.

Sollten aktuell keine Flächen zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen finanziellen Mittel bei der Gemeinde einzuzahlen und zweckgebunden zu verwahren.

Spätestens binnen eines Jahres soll die Verwaltung ein Kompensationskonzept für die Gemeinde Worpswede vorlegen.

Unser Antrag wurde zwar einstimmig angenommen, aber leider gab es bis Ende März 2021 keine Sitzungsvorlage der Gemeindeverwaltung, sodass wir im April 2021 erneut einen Antrag zu einem Kompensationspool und Kompensationsmaßnahmen gestellt haben.

Wir werden auch in Zukunft nicht locker lassen, wenn es um den Erhalt und die Wiederherstellung von Natur und Umwelt geht.